NUTSHELL #15

Bekanntlich kann bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der OGH hat sich in der Entscheidung Ob148/22v vom 15.12.2022 mit der Frage beschäftigt, ob der Gewährleistungsausschluss das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung umfasst.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Privaten umfasst der im Kaufvertrag enthaltene umfassende Gewährleistungsausschluss mangels besonderer Vereinbarungen auch das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ("Thermofenster") und die deshalb bestehende Gefahr der Betriebsuntersagung.