LEGAL NUTSHELL #24

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 gebräuchliche Vertragsklauseln von Kreditverträgen zwischen Banken und Verbrauchern als unzulässig erklärt.

Dabei handelt es sich - grob zusammengefasst - um:

  • Klausel 1.1: "Die Bank berechnet Ihnen 1,5 % Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag bei Zuzählung."
  • Klausel 1.4: "Entgelt für die Vertragsänderung Zwischenfinanzierung Vertragsverlängerung pro angefangene 6 Monate je 1,00 %."
  • Klausel 1.7: "Zwischenfinanzierung Bearbeitungsentgelt einmalig, zuschlägig Laufzeit bis 6 Monate 1,00 %, Laufzeit von 7 bis 12 Monaten 2,00 %, Laufzeit von 13 bis 18 Monaten 3,00 %."
  • Klausel 1.8: "Rahmenkredit Bearbeitungsentgelt jährl (auch für Einzelavale) 1,00 % p.a. mind € 400 p.a."

Obige Entgelte können bei der Bank zurückgefordert werden.