Legal nutshell #5 UPDATE
UPDATE: NATIONALRAT BESCHLIESST ENERGIEPAKET
Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 2022 geändert werden sollen, wurde vom Nationalrat in dritter Lesung beschlossen. Worum geht es?
Änderung des EStG
- Das Pendlerpauschale für das Kalendermonat Mai bis Juni 2023 soll befristet um 50% erhöht werden.
- Pendlereuro soll im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 jährlich EUR 8,00 pro Kilometer betragen.
- Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll die SV-Rückerstattung sowie der SV-Bonus um EUR 100,00 erhöht werden.
- Aufrollung: damit die Entlastung früh wirksam wird, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte bis spätestens 31.8.2022 mittels Aufrollung zu berücksichtigen.
Änderung des Erdgasabgabegesetz
- Zur Entlastung von Unternehmen und zur Abmilderung sozialer Härten soll das Mindestbesteuerungsniveau gesenkt werden. Zwischen 30. April 2022 und vor 1. Juli 2023 beträgt die Abgabe nach § 5 Abs 2 Erdgasabgabegesetz € 0,01196 anstelle von € 0,066 je m3 und nach § 5 Abs 4 Erdgasabgabegesetz € 0,0038 anstelle von € 0,021 je m3.
Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes
- Auch hier soll das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt werden. Abweichend von § 4 Abs 2 und Abs 3 erster Satz ElAbgG beträgt die Abgabe € 0,001 je kWh für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023. Für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023 besteht kein Vergütungsanspruch nach § 4 Abs 3 zweiter Satz ElAbgG. Für Vorgänge vor diesem Zeitraum bleibt der Vergütungsanspruch nach § 4 Abs 3 zweiter Satz ElAbgG für zum Steuersatz nach § 4 Abs 2 versteuerten Bahnstrom aufrecht.
Änderung des Mineralölsteuergesetzes
- Für einen begrenzten Zeitraum soll die Mineralölsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Cent je Liter für Land- und Forstwirtschaft unter Zugrundelegung pauschalierter Verbrauchswerte bzw der bewirtschafteten Flächen gewährt werden (sog temporäre Agrardieselvergütung).