LEGAL NUTSHELL #19
Der OGH (6 Ob 66/23h) hat sich kürzlich erstmals mit der Frage beschäftigt, ob auch der Wechsel des Treugebers von treuhändig gehaltenen GmbH‑Geschäftsanteilen eines Notariatsaktes bedarf:
Er hält fest, dass auch mit einem Wechsel des Treugebers eine Veränderung der wirtschaftlichen Zuordnung verbunden ist.
Daher unterliegt bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (also eines Notariatsaktes).
Eine Heilung des Formmangels durch Erfüllung ist bei Fehlen jeglichen Notariatsakts nicht möglich.