LEGAL NUTSHELL #1

Ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge unterliegen neuen Gewährleistungsbestimmungen. Eine kleine Anmerkung:

Es wird für digitale Leistungen sowie Waren mit digitalen Elementen (zB Smart-TV, Smartwatch) auch eine Aktualisierungspflicht eingeführt, die über das klassische Gewährleistungskonzept (Haftung für bei Übergabe bestehende Mängel) hinausreicht. Der Unternehmer hat die Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen, die zur Aufrechterhaltung der Mängelfreiheit während des Aktualisierungszeitraums erforderlich sind. Die Aktualisierungspflicht ist auch auf zwischen Unternehmen geschlossene Verträge anwendbar. Sie kann aber durch Individualvereinbarung ausgeschlossen werden.